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Weitere Artikel der Ausgabe August 2020:
-
Zweites Corona-Steuerhilfegesetz
Stärkung der Binnennachfrage Artikel lesen
-
Lohnsteuernachschau 2019
Neueste Statistiken der obersten Finanzbehörden Artikel lesen
-
Internationale Steuerreformen
Neue Besteuerung der digitalen Wirtschaft Artikel lesen
-
Energetische Sanierungsmaßnahmen
Teil des Klimaschutzpaketes der Bundesregierung ist die Steuerförderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen in zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden. Artikel lesen
-
Maklerkosten neu verteilt
Neue gesetzliche Regelung Artikel lesen
-
Temporäre Umsatzsteuersenkung vom 1.7.2020 bis 31.12.2020
Der ermäßigte Steuersatz verringert sich über denselben Zeitraum von 7 % auf 5 %. Artikel lesen
-
Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen
Ziel dieses Programms ist die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz kleiner und mittelständischer Unternehmen. Artikel lesen
-
Urlaub in der Kurzarbeit
Wissenswertes für Arbeitgeber Artikel lesen
-
Lineare oder degressive Abschreibung (AfA)
Zweites Corona-Steuerhilfegesetz Artikel lesen
-
Coronakrise: Finanzverwaltung hilft mit Verlustrücktrag
Pauschal ermittelte Verlustrückträge Artikel lesen
-
Höheres Kurzarbeitergeld
Anhebung der Sozialleistungen in der Corona Krise Artikel lesen
-
Neue Umzugspauschalen 2020
Aufwendungen für beruflich bedingte Umzüge können grundsätzlich als Werbungskosten geltend gemacht werden. Artikel lesen
-
Steuerliche Behandlung von Corona-Sicherheitsinvestitionskosten
Zusätzliche Aufwendungen für die Einhaltung neuer Hygiene- und Schutzvorschriften Artikel lesen
Zweites Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen
Umsatzsteuer, degressive Abschreibung
Zur weiteren Stützung der Wirtschaft hat die Bundesregierung am 1.6.2020 ein zweites Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen. Schwerpunkte der neuen Gesetzesinitiative, welche noch das weitere Gesetzgebungsverfahren durchlaufen muss, bilden u. a. die befristete Absenkung des Mehrwertsteuersatzes sowie die befristete Einführung der degressiven Abschreibung. Darüber hinaus sind folgende Maßnahmen geplant:
Förderung der Elektromobilität
Für die private Nutzung eines rein elektrisch betriebenen Dienstwagens, welcher nach dem 31.12.2018 angeschafft wurde und bei welchem der Bruttolistenpreis nicht mehr als € 40.000 betragen hat, muss nur ein Viertel der Bemessungsgrundlage (des Bruttolistenpreises) versteuert werden. Der Höchstbetrag für den Bruttolistenpreis soll jetzt auf € 60.000 erhöht werden. Die höhere Betragsgrenze soll für Elektrofahrzeuge gelten, die ab dem 1.1.2020 angeschafft werden.
Verlängerte Reinvestitionszeiträume
Die für Reinvestitionen nach der Bildung von Rücklagen nach § 6b und § 7g Einkommensteuergesetz (EStG) geltenden Fristen werden um ein Jahr verlängert. Unternehmer müssen gebildete Rücklagen, für die die Fristen in 2020 ablaufen, nicht auflösen, wenn die Reinvestition bis 31.12.2021 nachgeholt wird.
Verlustrücktrag
Die Obergrenzen für einen Verlustrücktrag nach § 10d Abs. 1 EStG werden von bisher € 1,0 Mio. auf € 5,0 Mio. bei Einzelveranlagung bzw. € 10,0 Mio. bei Zusammenveranlagung erhöht (§ 10d Einkommensteuergesetz-EStG-E).
Vorauszahlungen für 2019
§ 110 Einkommensteuergesetz (EStG-E) sieht eine pauschale Anpassung der Vorauszahlungen für 2019 vor. Hierzu kann auf Antrag eine Kürzung des für die Vorauszahlungen 2019 maßgeblichen Gesamtbetrags der Einkünfte um pauschal 30 % vorgenommen werden. Voraussetzung ist, dass die Vorauszahlungen für 2020 bereits auf null festgesetzt worden sind und für das Kalenderjahr 2020 ein Verlust zu erwarten ist. Die für Verlustrückträge geltenden (neuen) Betragsgrenzen dürfen nicht überschritten werden.
Stand: 29. Juli 2020