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Weitere Artikel der Ausgabe Januar 2014:
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Vorausgefüllte Steuererklärung kommt
Finanzverwaltung stellt gespeicherte Daten zur Verfügung Artikel lesen
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Steuerliche Eckpunkte des Koalitionsvertrages
Punkt 3 des Koalitionsvertrages „Solide Finanzen“ Artikel lesen
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Neuer Grundfreibetrag und Höchstbeträge für Altersvorsorgeaufwendungen
Übersteigt das zu versteuernde Einkommen eines Steuerpflichtigen nicht den Grundfreibetrag, wird keine Einkommensteuer erhoben. Artikel lesen
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Umsatzsteuer: Umstellung von Soll- auf Ist-Besteuerung
Für die Umsatzsteuer bzw. deren Entstehung (und Zahlungs- bzw. Abführungspflicht) gilt generell die sogenannte Soll-Besteuerung. Artikel lesen
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EU-Unternehmensbesteuerung
EU-Kommission schließt Schlupflöcher in der Mutter-Tochter-Richtlinie Artikel lesen
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Hohe Abgabenlasten in Deutschland
Deutschland zählt seit jeher zu den Ländern mit Spitzensteuern. Artikel lesen
Rechnungsabgrenzungsposten
Bilanzierer müssen Gewinne periodengerecht abgrenzen
Jahresabschluss
Zum Jahresanfang beginnen im Regelfall die Vorbereitungsarbeiten für den Jahresabschluss des vorangegangenen Geschäftsjahres. Dies unter der Voraussetzung, dass das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr gleicht. Zu den Vorbereitungsarbeiten zählt regelmäßig die Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten in der Handelsbilanz als auch in der Steuerbilanz.
Rechnungsabgrenzungsposten
Rechnungsabgrenzungsposten dienen der periodengerechten Gewinnabgrenzung, einem der wichtigsten Ziele der Bilanzierung. Während der Einnahmen-Überschussrechner Einnahmen in dem Jahr versteuert, in dem er sie erhält und Ausgaben zu dem Zeitpunkt ansetzt, zu dem er diese zahlt, muss der Bilanzierer unterscheiden zwischen einer transitorischen und antizipativen Rechnungsabgrenzung.
Transitorische Rechnungsabgrenzung
Die transitorische Rechnungsabgrenzung untergliedert sich in eine aktive und passive Rechnungsabgrenzung. Unter die aktive Rechnungsabgrenzung fallen geleistete Zahlungen (Ausgaben) im alten Geschäftsjahr für zu erhaltende Leistungen im neuen Geschäftsjahr. Passive Rechnungsabgrenzungsposten müssen gebildet werden für erhaltene Zahlungen im alten Geschäftsjahr, bei denen die Leistung jedoch erst nach dem Jahr des Zahlungseinganges erbracht wird. Die Bildung transitorischer Abgrenzungsposten ist in der Handelsbilanz als auch der Steuerbilanz zwingend vorgeschrieben.
Antizipative Rechnungsabgrenzung
Unter die antizipative Rechnungsabgrenzung fallen sonstige Verbindlichkeiten (vom Bilanzierer erhaltene Leistungen im alten Geschäftsjahr, die erst im neuen Geschäftsjahr bezahlt werden) sowie sonstige Forderungen (für vom Bilanzierer erbrachte Leistungen im alten Geschäftsjahr, die erst im neuen Geschäftsjahr vergütet werden). Im Gegensatz zur Handelsbilanz (Aktivierungsverbot) besteht in der Steuerbilanz für nachfolgende Posten eine Aktivierungspflicht: a) als Aufwand berücksichtigte Zölle und Verbrauchssteuern, soweit sie auf am Abschlussstichtag auszuweisendes Vorratsvermögen entfallen; b) als Aufwand berücksichtigte Umsatzsteuer auf am Abschlussstichtag vorhandene Vorräte oder von den Vorräten offen abgesetzte Anzahlungen.“
Stand: 19. Dezember 2013